Die Austragung bei der Kammer kann aus nachstehenden Gründen erfolgen:
- Ablehnung der Eintragung
- Umzug ins Ausland
- Pensionierung
- andere Gründe
Um sich aus der Kammer austragen zu lassen, bitte entsprechendes Formular (unter Formulare zum Download) ausgefüllt und unterzeichnet an die Kammer senden und sicherstellen, dass der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr regulär überwiesen worden ist.