Voraussetzungen zur Einschreibung
Unterlagen, die zur Einschreibung in die Tierärztekammer notwendig sind:
- Ansuchen um Einschreibung in die Tierärztekammer;
- Geburtsschein;
- Staatsbürgerschaftsnachweis;
- Wohnsitzbescheinigung;
- Strafauszug;
- Promotionsurkunde oder Bestätigung der Univ.-Kanzlei, welche die Urkunde ausgestellt hat oder beglaubigte Abschrift;
- Nachweis über bestandenes Staatsexamen oder beglaubigte Abschrift;
- Fotokopie des Steuernummer-Ausweises;
- Zwei Passbilder;
- Angabe der Telefonnummer u. Emailadresse;
- Bestätigung über die Einzahlung der “Tassa concessione governativa” des in der Einschreibungszeit geltenden Betrages auf das Post-K/K Nr. 8003, Ufficio del Registro Tasse, Roma (168,00 €);
- Die unter Punkt 2, 3 und 4 genannten Dokumente können lt. Art. 2 des Gesetzes vom 4.1.1968, Nr. 15 entweder durch eine Ersatzerklärung oder durch die Vorlage des Personalausweises ersetzt werden.
- Das Ausstellungsdatum der zu Punkt 3, 4 und 5 eingereichten Unterlagen darf nicht älter als sechs Monate sein.
- Für die Eintragung ausländischer Staatsbürger sowie italienischer Staatsbürger mit ausländischem Diplom gelten Sonderbestimmungen, über welche das Sekretariat der Kammer Auskunft erteilt.
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