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Voraussetzungen zur Einschreibung
Unterlagen, die zur Einschreibung in die Tierärztekammer notwendig sind:
- Ansuchen um Einschreibung in die Tierärztekammer;
- Geburtsschein;
- Staatsbürgerschaftsnachweis;
- Wohnsitzbescheinigung;
- Strafauszug;
- Promotionsurkunde oder Bestätigung der Univ.-Kanzlei, welche die Urkunde ausgestellt hat oder beglaubigte Abschrift;
- Nachweis über bestandenes Staatsexamen oder beglaubigte Abschrift;
- Fotokopie des Steuernummer-Ausweises;
- Zwei Passbilder;
- Angabe der Telefonnummer u. Emailadresse;
- Bestätigung über die Einzahlung der “Tassa concessione governativa” des in der Einschreibungszeit geltenden Betrages auf das Post-K/K Nr. 8003, Ufficio del Registro Tasse, Roma (168,00 €);
- Die unter Punkt 2, 3 und 4 genannten Dokumente können lt. Art. 2 des Gesetzes vom 4.1.1968, Nr. 15 entweder durch eine Ersatzerklärung oder durch die Vorlage des Personalausweises ersetzt werden.
- Das Ausstellungsdatum der zu Punkt 3, 4 und 5 eingereichten Unterlagen darf nicht älter als sechs Monate sein.
- Für die Eintragung ausländischer Staatsbürger sowie italienischer Staatsbürger mit ausländischem Diplom gelten Sonderbestimmungen, über welche das Sekretariat der Kammer Auskunft erteilt.
Ansuchen um Einschreibung (.PDF)
Richtlinien zum Schutz persönlicher Daten (.DOC)
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